Kompetenz in Strömen
     

Gesetze und Normen

  • Die DIN 18014 fordert: In Deutschland müssen alle Neubauten mit einem Ringerder und/oder einem Fundamenterder  ausgerüstet werden. Erdungsanlagen nach DIN 18014 dürfen nur noch von Elektrofachkräften und Blitzschutzfachkräften eingebracht werden. Wird die Erdungsanlage von einem Tiefbauer eingebracht, dann darf dies nur noch unter Aufsicht von entsprechenden Elektro- oder Blitzschutzfachkräften erfolgen.
  • Die niedersächsische Bauordnung fordert, das Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich. Es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Prüfberichte müssen nach §4 Abs.1 Satz 2 BauSVO fünf Jahre aufbewahrt werden. 

Unser geschultes Fachpersonal ist Ihnen gern dabei behilflich Ihren Pflichten nachzukommen, um im Schadensfall Streitigkeiten mit  Ihrem Versicherer zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle Fachmagazin der Elektroinnung.                                                                                                                                                                                                                                               Stand: 14.01.2017